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Gewährleistung oder Sachmangelhaftung
Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass beim Vertragsabschluss
übers Internet, per Fax oder per Post das Fernabsatzgesetz vom 30.6.2000 gilt
(auch wenn Sie das Auto dann selbst abholen!).
Nach diesem Gesetz hat der Käufer einer Ware das Recht innerhalb von
2 Wochen nach Erhalt der Ware noch vom Kaufvertrag zurückzutreten,
ohne Angabe von Gründen (siehe AGBs).
Für Gewährleistungsansprüche nach Ablauf des Widerrufrechts oder
beim Abschluss vor Ort muss unterschieden werden, ob der Importeur
als Vermittler oder als Verkäufer auftritt:
1. Importeur als Vermittler:
In diesem Fall ist im Prinzip der Autohändler im Ausland für
Gewährleistungsansprüche zuständig, was nicht unproblematisch ist.
Insbesondere da die Gewährleistung im Ausland häufig unter den in
Deutschland üblichen Standards liegt. Wir agieren nur in
Ausnahmefällen als Vermittler und entsprechend unseren AGBs
bleiben wir auch in diesem Fall Vertragspartner und übernehmen
die Gewährleistung.
2. Importeur als Wiederverkäufer:
In diesem Fall ist der Importeur Vertragspartner und damit
gewährleistungspflichtig.
Da alle Autos heutzutage eine Herstellergarantie haben,
ist das Thema Gewährleistung beim Autokauf sowieso nicht mehr von
großer Bedeutung. Die Garantiezeiten übersteigen
die Gewährleistungsfristen um ein Vielfaches.
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